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OLG Köln - Entscheidung vom 02.01.2012

8 AR 64/11

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
GVG § 95 Abs. 1 Nr. 5
UWG § 9

Fundstellen:
Mitt. 2012, 294

Zuständig ist die Kammer für Handelssachen. Das zuständige Gericht ist in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu bestimmen, nachdem sich sowohl die 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln mit Beschluss vom [...]
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