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OLG Köln - Entscheidung vom 02.03.2012

11 U 149/11

I. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender Vergleich zustandegekommen ist (§ 278 Abs. 6 ZPO ): 1. Zur Abgeltung der streitgegenständlichen Forderung zahlt die Beklagte an die Klägerin einen Betrag [...]
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