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OLG Köln - Entscheidung vom 29.08.2012

17 W 47/12

Fundstellen:
GRUR 2013, 208
GRUR 2013, 8
GRUR-RR 2013, 39
MDR 2012, 1500

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: - Hauptantrag: 7.510,00 €. - Hilfsantrag: 7.510,00 € 15.020,00 € x 50 % [...]
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