1. Der Umgang der Beteiligten zu 1) und 2), der Großeltern der betroffenen Kinder, mit diesen wird wie folgt geregelt: Umgang findet statt a von Samstag, 22.12.2012, 14.00 Uhr bis Donnerstag, 27.12.2012, 19.00 Uhr, b [...]
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