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OLG Hamm - Entscheidung vom 17.01.2012

III-5 RVGs 38/11

Normen:
RVG § 51

Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von insgesamt 37.378,- € eine Pauschgebühr in Höhe von insgesamt 63.000,- € (i. W.: dreiundsechzigtausend Euro) bewilligt. Der weitergehende Antrag [...]
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