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OLG Hamm - Entscheidung vom 16.05.2012

I-3 U 39/12

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 12.01.2012 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Gegenstandswert von [...]
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