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OLG Hamm - Entscheidung vom 07.02.2012

III-1 RBs 200/11

Normen:
OBVO (Verordnung der Ordnungsbehörde der Stadt Dortmund) § 22 Abs. 1 Nr. 17
OWiG § 13 bs. 2

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und [...]
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