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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.02.2012

II-6 UF 176/11

Fundstellen:
FamRZ 2012, 1732
FuR 2012, 560

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab Februar 2012 monatlich im Voraus bis zum dritten eines jeden Monats Elementarunterhalt in Höhe von 1.335,00 € und Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 394,00 € zu zahlen. [...]
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