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OLG Hamburg - Entscheidung vom 27.11.2012

4 W 85/12

Normen:
GKG § 29 Nr. 4
InsO § 49

Fundstellen:
ZInsO 2013, 83
ZIP 2013, 789

Die nach § 66 Abs. 4 GKG zulässige - weil vom LG zugelassene - weitere Beschwerde gegen den Beschluss des LG Hamburg v. 22.8.2012 ist begründet, weil die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 66 Abs. 4 [...]
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