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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.04.2012

III-2 Ws 67/12

Normen:
RVG §§ 53 Abs. 2, 14 Abs. 1
StPO §§ 397 Abs. 2, 464a Abs. 2 Nr. 2
RVG § 14 Abs. 1
RVG § 53 Abs. 2
StPO § 397a Abs. 1

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die der Rechtsanwältin H. aus M. als Nebenklägervertreterin insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen fallen dem [...]
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