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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 07.08.2012

III-2 Ws 268/12

Normen:
GKG § 60
GKG § 52 Abs. 3
StVollzG 43 Abs. 11 Satz 1

Fundstellen:
ZfStrVo 2013, 57

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als darin der Streitwert des Verfahrens auf 600,-- EUR festgesetzt worden ist. Der Streitwert wird auf 5.032,-- EUR festgesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist [...]
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