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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 14.08.2012

Kart U 4/11

Das am 27.03.2012 verkündete Versäumnisteilurteil wird aufrecht erhalten. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. I. Die Klägerin ist [...]
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