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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 31.05.2012

L 8 R 55/12 B ER

Normen:
SGB IV § 22 Abs. 1 S. 2
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5
SGB IV § 28e Abs. 1 S. 1
AÜG § 10 Abs. 4
AÜG § 9 Nr. 2

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 18.1.2012 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 28.11.2011 wird [...]
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