Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.12.2009 geändert. Als weitere aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung wird ein Zahlbetrag von EUR 140,89 festgesetzt. [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!