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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.03.2012

L 16 KR 444/11 B

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.08.2011 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 105.580,73 Euro festgesetzt. Die gemäß § 86 Abs. [...]
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