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LSG Niedersachsen-Bremen - Entscheidung vom 28.06.2012

L 4 SF 115/12 (KR)

Normen:
SGG § 57 Abs. 1
SGG § 57a Abs. 3
SGG § 57a Abs. 4
SGG § 58 Abs. 1 Nr. 4

Zum zuständigen Gericht wird das Sozialgericht Hannover bestimmt. I. Das Verfahren betrifft die Bestimmung des zuständigen erstinstanzlichen Gerichts nach § 58 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ). Die Beteiligten, eine [...]
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