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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 06.12.2012

L 2 SF 105/12 E

Normen:
JVEG § 1 Abs. 1
JVEG § 12 Abs. 1 Nr. 4
JVEG § 8
JVEG § 9
UStG § 19 Abs. 1

Fundstellen:
NZS 2013, 386

Die Vergütung der Antragstellerin für das Gutachten vom 10. März 2012 im Verfahren L 22 R 471/08 wird auf 1794,20 Euro festgesetzt. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin begehrt die [...]
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