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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 23.01.2012

L 7 KA 71/11 B ER

Normen:
BGB § 1004
BGB § 823
BGB § 824
BGB § 826
GG Art. 12
GG Art. 14
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 9 Abs. 1
GG Art. 9 Abs. 3
SGB V § 106 Abs. 1
SGB V § 106 Abs. 3 S. 2
SGB V § 106 Abs. 5 S. 1
SGB V § 106a
SGB V § 73 Abs. 2
SGB V § 75 Abs. 1 S. 1
SGB V § 75 Abs. 2
SGB V § 81 Abs. 5
SGG § 198 Abs. 1
SGG § 201
SGG § 86b Abs. 2
ZPO § 890

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 20. Mai 2011 geändert: Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, es unter Androhung eines in jedem [...]
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