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LSG Bayern - Entscheidung vom 14.05.2012

L 15 SF 276/10 B E

Normen:
JVEG § 4
JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1
JVEG § 8 Abs. 2
JVEG § 9 Abs. 1
SGG § 109

I. Der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 27. September 2010, Az.: S 10 SF 149/10 E, wird insoweit abgeändert, als die Vergütung des Beschwerdeführers für sein Gutachten vom 28.06.2010 auf 1.938,74 EUR [...]
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