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LSG Bayern - Entscheidung vom 02.07.2012

L 15 SF 12/12

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2
JVEG § 19
JVEG § 20
JVEG § 22
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 5
JVEG § 6
SGG § 191

Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Termins vor dem Bayer. Landessozialgericht am 28.10.2011 wird auf 96,75 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt Entschädigung nach dem [...]
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