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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.03.2012

L 11 KR 4952/10

Normen:
SGB IV § 28d S. 1
SGB IV § 28p Abs. 1
SGB V § 6 Abs. 7 S. 1

Fundstellen:
NZS 2012, 789

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 08.09.2010 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der [...]
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