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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 20.09.2012

L 11 R 2785/12 ER-B

Normen:
BVV § 9
SGB X § 66 Abs. 3 S. 1
SGB X § 98 Abs. 1 S. 3
SGB IV § 23
SGB IV § 25 Abs. 1
SGB IV § 28a
SGB IV § 28p Abs. 1
SGB IV § 28p Abs. 5
SGB IV § 28p Abs. 9
SGG § 86a Abs. 1
SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1
SGG § 86a Abs. 2 Nr. 5
SGG § 86b Abs. 1 Nr. 2
LVwVG §§ 18ff
LVwVG § 20 Abs. 2

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 22.05.2012 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Antrags- und Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € [...]
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