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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.09.2012

L 13 R 6087/09

Normen:
SGB VI § 240

Fundstellen:
NZS 2013, 106

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 1. Oktober 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten [...]
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