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LG Oldenburg - Entscheidung vom 19.12.2012

6 O 2676/12

Normen:
ZPO § 12
ZPO § 13

Das Landgericht Oldenburg erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der klagenden Partei vom 20.11.2012 nach Anhörung der Parteien an das örtlich zuständige Landgericht in Osnabrück [...]
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