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LG Köln - Entscheidung vom 05.01.2012

31 O 491/11

Normen:
UWG § 3
UWG § 5 Abs. 1
UWG § 8 Abs. 1

Fundstellen:
MMR 2012, 244-246
RRa 2012, 149-150

Die Beklagte wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten [...]
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