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LG Köln - Entscheidung vom 07.03.2012

32 O 353/11

Normen:
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 535 Abs. 2

Fundstellen:
NZM 2012, 460-461
NJW-RR 2012, 980-981

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 07.11.2011 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2011 wird aufrecht erhalten. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig [...]
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