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LG Köln - Entscheidung vom 26.03.2012

230 O 22/12

Normen:
UrhG § 19a
UrhG § 101 Abs. 1 S. 1, 2

Fundstellen:
ZUM-RD 2012, 619-620

Auf den Antrag vom 05.03.2012 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, [...]
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