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LG Köln - Entscheidung vom 05.06.2012

88 O 3/12

Die Beklagte wird verurteilt, 5.347.111,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2011 auf das Treuhandkonto des WP StB Herrn C2 bei der D AG Köln, Bankleitzahl ####, [...]
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