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LG Köln - Entscheidung vom 02.10.2012

21 O 40/12

Normen:
BGB § 676

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.600,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2011 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung der W GmbH & Co. KG. [...]
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