Die Anhörungsrüge des Klägers vom 28.12.2011 gegen den Beschluss vom 12.12.2011, 10 Ta 248/11, wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rügeverfahrens zu tragen. Die gemäß § 78 a ArbGG statthafte und auch im [...]
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