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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.08.2012

1 Ta 155/12

Normen:
ZPO § 3

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 24.05.2012 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. I. Im Ausgangsverfahren klagte der [...]
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