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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 19.07.2012

8 SHa 11/12

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 29
ZPO § 284 Abs. 4

Das Bonn wird als örtlich zuständiges Gericht bestimmt. I. Das Arbeitsgericht Trier hat sich in dem vom Kläger im Dezember 2011 anhängig gemachten Rechtsstreit mit Beschluss vom 22.05.2012 für örtlich unzuständig [...]
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