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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.09.2012

1 Ta 181/12

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 S 1
MuSchG § 9 Abs. 3

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14. August 2012 abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird auf [...]
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