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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 07.08.2012

8 Ta 112/12

Normen:
ZPO § 114 S. 1
TzPfG § 14 Abs. 2
AGG § 15 Abs. 1

I. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21.05.2012 wie folgt teilweise abgeändert: 1. Dem Kläger wird mit Wirkung ab dem 19.02.2012 Prozesskostenhilfe unter [...]
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