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LAG Köln - Entscheidung vom 16.03.2012

9 Ta 407/11

Normen:
GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 3

wird der Streitwert für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf EUR 50.000,00. I. Die Klägerin hat den früher bei ihr beschäftigten Beklagten, mit dem sie kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart hatte, im [...]
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