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LAG Köln - Entscheidung vom 08.11.2012

11 Ta 309/12

Normen:
§§ 120 IV 2 ZPO
124 Nr. 2 ZPO
ZPO § 120 Abs. 4
ZPO § 124 Nr. 2

Fundstellen:
AuR 2013, 101

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.08.2012 aufgehoben. Die zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom [...]
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