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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.06.2012

12 Ta 321/10

Normen:
ZPO § 888
ZPO § 91a

Die Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die Parteien streiten nach beiderseitiger Erledigungserklärung noch über die Kosten des Zwangsgeldverfahrens. Auf [...]
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