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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 13.07.2012

13 Ta 169/12

Normen:
VV RVG Vorbem. 1 zu Nr. 1000
RVG-VV Vorbem. 1 zu Nr. 1000

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 9. März 2012 - 9 Ca 389/10 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. [...]
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