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KG - Entscheidung vom 14.06.2012

1 W 616/11

Normen:
BGB § 288 Abs. 1
BG § 1115
BGB § 1192

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsvermerk in Abt. III lfd. Nr. 1 Spalte 4 des im Beschlusseingang näher bezeichneten Grundbuchs um die Angabe eines Mindestzinssatzes in Höhe von 8% jährlich zu ergänzen. [...]
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