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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 06.06.2012

5 K 2914/11 H(U)

Normen:
UStG § 13 c
AO § 191 Abs. 1
InsO § 129

Fundstellen:
DStR 2013, 10
DStRE 2013, 548

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 18.04.2012 wird der Haftungsbescheid vom 8.6.2011 dahingehend geändert, dass der Haftungsbetrag auf 134.152,21 EUR herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. [...]
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