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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 07.09.2012

3 K 2974/12 E (PKH)

Normen:
FGO § 133
GG Art. 103 Abs. 1

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 133a Abs. 4 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ). Mit Beschluss vom 28.02.2012 hat der angerufene Senat unter dem Aktenzeichen 3 K [...]
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