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EuGH - Entscheidung vom 28.06.2012

Rs. C-306/11 P

Normen:
Verordnung 40/1994/EG vom 20.12.1993 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b
Verordnung 40/1994/EG vom 20.12.1993 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b
AEUV Art. 256
Satzung EuGH Art. 58 Abs. 1

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die XXXLutz Marken GmbH trägt die Kosten. Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die XXXLutz Marken GmbH (im Folgenden: XXXLutz Marken) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der [...]
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