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EuGH - Entscheidung vom 13.12.2012

Rs. C-379/11

Normen:
AEUV Art. 21
AEUV Art. 45
AEUV Art. 267

Fundstellen:
EuZW 2013, 240
NZA 2013, 83
NZA 2013, 8
NZS 2013, 141
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZAR 2013, 264

Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Gewährung einer Beihilfe an Arbeitgeber zur Einstellung von Arbeitslosen, die mindestens das 45. Lebensjahr [...]
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