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EuG - Entscheidung vom 08.05.2012

Rs. T-101/11

Normen:
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Mizuno KK trägt die Kosten. Vorgeschichte des Rechtsstreits Am 24. Juli 2008 meldete die Klägerin, die Mizuno KK, nach der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 [...]
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