BVerwG, Beschluss vom 13.08.2012 - Aktenzeichen 4 KSt 1.12 (4 B 17.12)
DRsp Nr. 2012/17524
Zurückweisung einer Erinnerung gegen die Kostenrechnung einer Urkundsbeamtin
Tenor
Die Erinnerung der Klägerin gegen die Kostenrechnung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 4. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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