BVerwG, Beschluss vom 16.11.2012 - Aktenzeichen 7 B 26.12
DRsp Nr. 2013/5619
Klärung der Grenzen der Nachsorgeverantwortung des Bergwerksbetreibers
Tenor
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 26. Januar 2012 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 8 000 000 EUR festgesetzt.
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, vom 26.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 A 2635/09
© copyright - Deubner Verlag, Köln