BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - Aktenzeichen 5 StR 495/12
DRsp Nr. 2012/21393
Rücknahme einer Revision
Tenor
Auf den Antrag der Nebenklägerin M. wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Juni 2012 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Nebenklägerin ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2012 wirksam zurückgenommen hat.
Sie hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Zur Begründung wird auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 28. September 2012 verwiesen.
Vorinstanz: LG Berlin, vom 01.06.2012
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