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BGH - Entscheidung vom 23.06.2012

AnwZ (Brfg) 16/12

Normen:
FAO § 15 Abs. 3

BGH, Beschluss vom 23.06.2012 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 16/12

DRsp Nr. 2012/14961

Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht eines Fachanwaltes

Eine Berufung ist zuzulasen, wenn im dortigen Verfahren die Rechtsfrage zu klären ist, ob die Voraussetzungen des § 43c Abs. 4 S. 2 BRAO bereits dann erfüllt sein können, wenn der Fachanwalt nicht unaufgefordert die Erfüllung der jährlich zu leistenden Fortbildungspflicht nachweist, oder ob auf die Nichterfüllung der Fortbildungspflicht als solche abzustellen ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 2. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 16. Januar 2012 wird zugelassen.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 12.500 € festgesetzt.

Normenkette:

FAO § 15 Abs. 3 ;

Gründe

I.

Der Kläger ist Rechtsanwalt und führt die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Mit Bescheid vom 14. April 2011 widerrief die beklagte Rechtsanwaltskammer die Gestattung der Führung der genannten Fachanwaltsbezeichnung, weil der Kläger in den Jahren 2009 und 2010 seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nachgekommen sei. Der Anwaltsgerichtshof hat den Bescheid aufgehoben. Die Beklagte beantragt die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil.

II.

Der nach § 112e Satz 2 BRAO , § 124a Abs. 4 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag hat Erfolg. Er führt zur Zulassung der Berufung. Im Berufungsverfahren ist die Rechtsfrage zu klären, ob die Voraussetzungen des § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO bereits dann erfüllt sein können, wenn der Fachanwalt nicht, wie § 15 Abs. 3 FAO es verlangt, unaufgefordert die Erfüllung der jährlich zu leistenden Fortbildungspflicht nachweist, oder ob auf die Nichterfüllung der Fortbildungspflicht als solcher abzustellen ist.

III.

Das Verfahren wird als Berufungsverfahren fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht (§ 112e Satz 2 BRAO , § 124a Abs. 5 Satz 5 VwGO ).

Vorinstanz: AGH Niedersachsen, vom 16.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen AGH 20/11