BAG, Urteil vom 13.12.2012 - Aktenzeichen 6 AZR 498/11
DRsp Nr. 2013/18906
Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 2011 - 21 Sa 119/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 482/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 348/11 -
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 12.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Sa 119/10
Vorinstanz: ArbG Stuttgart, vom 24.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 482/10
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