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AG Mannheim - Entscheidung vom 20.04.2012

1 BHG 380/11

Normen:
RVG Nr. 2501 VV

Die dem Rechtsanwalt Sorge aus der Landeskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 35,70 festgesetzt. Im Übrigen wird der Kostenfestsetzungsantrag vom 27.02.2012 zurückgewiesen. Dem Antragsteller wurde am [...]
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